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  SYMACO IT-Consulting GmbH
Tilsiter Straße 4-6
71065 Sindelfingen
Tel.: +49-7031-418560
Fax: +49-7031-418561
E-Mail:
info@symaco.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen der SYMACO IT-Consulting GmbH
(Stand 7. Juli 2008)

§ 1     Leistungserbringung

1.1     SYMACO wird die Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen.

1.2     Der Kunde wird SYMACO dabei die notwendige Unterstützung gewähren, insb. die notwendigen Informationen unverzüglich geben.
 

§ 2     Zusammenarbeit

2.1     Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter von SYMACO soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Kunden steht SYMACO für notwendige Informationen zur Verfügung. SYMACO ist verpflichtet, diesen einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert.

2.2     Die Arbeiten werden in dem Maße, wie das für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, sonst bei SYMACO durchgeführt. Soweit die Arbeiten beim Kunden durchgeführt werden, erhalten die Mitarbeiter von SYMACO ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.
 

§ 3     Vergütung, Zahlungen

3.1     Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von SYMACO, sofern nichts anderes vereinbart ist. SYMACO kann monatlich abrechnen.

Die Mitarbeiter von SYMACO halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Auftrags und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese auf Wunsch des Kunden monatlich vor. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen. Reisekosten und Reisezeiten sind auch bei Festpreisen gesondert zu vergüten.

3.2     Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.

3.3     Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 

§ 4     Rechte an den Ergebnissen

4.1     Die Rechte an und aus den im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen und Ergebnissen stehen dem Kunden zu. Die Nutzung des gewonnen Know-hows wird für SYMACO nicht eingeschränkt. Soweit nicht Geheimhaltung nach § 6 geboten ist, darf SYMACO ähnliche Aufträge für andere Kunden von SYMACO durchführen.

4.2     Bringt SYMACO im Rahmen der Arbeiten Unterlagen, Programme oder sonstiges Know-how ein, die außerhalb des Vertrages entstanden sind, darf der Kunde diese nur innerhalb der Ergebnisse des Vertrags, nicht aber isoliert auch anderweitig nutzen. Diese Einschränkung gilt nur, wenn SYMACO die Einbringung vorher schriftlich mitteilt.
 

§ 5     Haftung von SYMACO

5.1     Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen SYMACO (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.

Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den höheren der folgenden Werte beschränkt:

·         EUR 100.000,00,

·         den Auftragswert,

·         den typischen und vorhersehbaren Schaden.

Der Kunde kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen.

Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von SYMACO gedeckt sind, vorausgesetzt der Versicherer hat an SYMACO gezahlt. SYMACO verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten. Ansprüche wegen Körperschäden bleiben unberührt.

5.2     Kommt SYMACO mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Kunde für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht genutzt werden können, höchstens jedoch 5 % des Auftragswerts insgesamt.
 

§ 6     Vertraulichkeit

6.1     SYMACO verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die SYMACO im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

6.2     SYMACO ist nicht verpflichtet, SYMACOs Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken bzgl. Programmerstellung geheim zu halten; § 6.1 bleibt unberührt.

6.3     SYMACO verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

6.4     SYMACO darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.
 

§ 7     Schlussbestimmungen

7.1     Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.

7.2     Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz von SYMACO.

 


Copyright ©2009 SYMACO IT-Consulting GmbH

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